Die Dachmarke darf in der sogenannten fixierten Applikation von Unternehmen aus dem Tourismus und Freizeitanbietern genutzt werden. Für die gewerbliche Wirtschaft und Industrie ist das Standortzeichen „Ein Unternehmen aus Südtirol“ vorgesehen. Voraussetzung für die Verwendung der Dachmarke ist die Erfüllung der im Reglement definierten Kriterien. Hierzu gehört insbesondere die Fähigkeit, das Image des Landes Südtirol sowie die Identität und die Positionierung der Dachmarke zu festigen oder zu stärken. Landwirtschaftliche Produkte nutzen aufgrund von EU-Vorgaben das Qualitätszeichen „Qualität Südtirol“. Ausnahmen bilden Apfel- und Speckwirtschaft, die aufgrund ihrer außerordentlichen Qualität einen besonderen EU-Schutz genießen – sowie die Weinwirtschaft.
Die Dachmarke Südtirol ist Chance und Verantwortung zugleich. Wer sie trägt, kann von ihrem Image und ihrer Bekanntheit profitieren. Die Informationen zur Nutzung erhalten Sie auf dem
Dachmarkenportal.
Fragen zur Dachmarke senden Sie bitte an
smg.brandmanagement@suedtirol.info.